Draußen bleiben? | ||||
Für Stadionverbote genügt der | ||||
Verdacht | ||||
1 | Das ist keine Überraschung: Der | |||
Bundesgerichtshof hat den deutschen | ||||
Fußballvereinen die Kontrolle über die | ||||
Stadionverbote nicht genommen. | ||||
Ungebetene Besucher, gegen die in | ||||
5 | der Vergangenheit wegen gewalttäti- | |||
gen Verhaltens staatsanwaltschaftlich | ||||
ermittelt wurde, können auch künftig | ||||
jahrelang bundesweit aus den Stadien | ||||
der Profiklubs ausgeschlossen werden. Schläger und Randalierer sind dort, anders als | ||||
10 | in den unteren Ligen, selten ein Problem - das war vor zwanzig Jahren anders, daran | |||
haben nicht zuletzt auch die Verbote ihren Anteil. | ||||
2 | Die Karlsruher Richter stützen ihr Urteil auf das Hausrecht der Vereine. | |||
Rechtskräftig verurteilt muss der Zuschauer für ein Verbot nicht sein, vielmehr genügt | ||||
der Verdacht, er könnte künftig für gewalttätigen Ärger sorgen - und dieser wird mit den | ||||
15 | vergangenen Ermittlungen belegt. Juristisch ist gegen dieses Urteil kaum etwas | |||
einzuwenden, Juristen und Vereine sollten beim Umgang mit den Verboten dennoch | ||||
genau hinsehen. | ||||
3 | Denn obwohl Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs nach Bundesligaspieltagen | |||
zum Alltag gehören, gibt es Bundesligavereine, deren Fanprojektleiter in den Jahren | ||||
20 | ihrer Tätigkeit noch keine rechtskräftige Verurteilung auf Grundlage des Paragraphen | |||
125 des Strafgesetzbuches erlebt haben. In aller Regel stellen die Staatsanwaltschaften | ||||
die Verfahren ein - entweder, weil der Tatverdacht nicht erwiesen ist oder weil die | ||||
Schuld als geringfügig eingeschätzt wird. | ||||
4 | Für den Betroffenen kann der Grund dieser Einstellung entscheidend sein: Ist er | |||
25 | tatsächlich unschuldig, wird das Stadionverbot aufgehoben. Hält der ermittelnde | |||
Staatsanwalt seine Schuld für geringfügig, hatten es sich Vereine zur Praxis gemacht, | ||||
die Stadionverbote aufrechtzuerhalten. Im Alltag überlasteter Staatsanwälte aber ist | ||||
manche Einstellungsentscheidung, die ohne Anhörung des Beschuldigten erfolgt, auch | ||||
von dem Gedanken getragen, dass ein Stadionverbot im Gegensatz zu den | ||||
30 | Konsequenzen des Strafgesetzbuches die persönlich weitaus relevantere Strafe ist. | |||
Wenn der Verein für den Fan alles ist, bleibt ihm nach dem Verbot nichts. | ||||
5 | Mitarbeiter von Fan-Projekten und auch der DFB appellieren deshalb zu Recht an | |||
die Klubs, die Betroffenen anzuhören - die regelmäßig in einem Alter sind, in dem die | ||||
Einstellung zum Staat, zu seinen Organen und zu Verboten noch gesucht wird. Wenn | ||||
35 | aber die Entscheidung über die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens ohne | |||
Beteiligung des Jugendlichen erfolgt, ist ein Stadionverbot ohne Anhörung in vielen | ||||
Fällen das falsche Signal. Stadionverbote sind notwendig - ihre gute Begründung erst | ||||
recht. | ||||
Frankfurter Allgemeine Zeitung |