terug
Stabile Faktoren
Stabile Faktoren
Sonnencremes tragen kein Haltbarkeitsdatum.
Stimmt es, dass man angebrochene Flaschen vom
letzten Jahr nicht mehr benutzen sollte, weil sie
keinen Schutz mehr bieten? MATTHIAS LISS,
STADE
Bei Kosmetika sind die gesetzlichen Regelungen |
zur Kennzeichnung relativ lax: Nur wenn sich |
Cremes und Lotionen nach der Herstellung weniger |
als 30 Monate in der ungeöffneten Packung halten, |
muss das vermerkt werden. Verbraucherverbände |
fordern seit Jahren den Aufdruck eines |
Haltbarkeitsdatums auf den Packungen. |
Es gibt zwei Sorten von Substanzen, die vor |
der schädlichen Wirkung der UV-Strahlen schüt- |
zen: Beim physikalischen Schutz reflektieren |
winzige Partikel die Strahlen, und beim chemischen |
Schutz nehmen Moleküle die Energie der |
Strahlung in sich auf und geben sie als unschädliche |
Wärmestrahlung wieder ab. |
„Eine normale Kontamination mit Sand und |
Badewasser sollten die Substanzen aushalten“, |
sagt Heiner Gers-Barlag von der Firma Beiers- |
dorf. Faustregel: Eine angebrochene Sonnencreme, |
die noch einen passablen Eindruck macht |
- also nicht ranzig riecht und ihre ursprüngliche |
Konsistenz hat -, kann man ohne Bedenken auch |
noch nach einem Jahr benutzen. |
|
CHRISTOPH DRÖSSER |
|
Die Adressen für „Stimmt’s“-Fragen: |
DIE ZEIT, Stimmt’s?, 20079 Hamburg, oder |
stimmts@zeit.de. Das „Stimmt’s“-Archiv: |
www.zeit.de/stimmts |
|
Die Zeit |