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Stabile Faktoren

Stabile Faktoren

Sonnencremes tragen kein Haltbarkeitsdatum.
Stimmt es, dass man angebrochene Flaschen vom
letzten Jahr nicht mehr benutzen sollte, weil sie
keinen Schutz mehr bieten? MATTHIAS LISS,
STADE



Bei Kosmetika sind die gesetzlichen Regelungen
zur Kennzeichnung relativ lax: Nur wenn sich
Cremes und Lotionen nach der Herstellung weniger
als 30 Monate in der ungeöffneten Packung halten,
muss das vermerkt werden. Verbraucherverbände
fordern seit Jahren den Aufdruck eines
Haltbarkeitsdatums auf den Packungen.
Es gibt zwei Sorten von Substanzen, die vor
der schädlichen Wirkung der UV-Strahlen schüt-
zen: Beim physikalischen Schutz reflektieren
winzige Partikel die Strahlen, und beim chemischen
Schutz nehmen Moleküle die Energie der
Strahlung in sich auf und geben sie als unschädliche
Wärmestrahlung wieder ab.
„Eine normale Kontamination mit Sand und
Badewasser sollten die Substanzen aushalten“,
sagt Heiner Gers-Barlag von der Firma Beiers-
dorf. Faustregel: Eine angebrochene Sonnencreme,
die noch einen passablen Eindruck macht
- also nicht ranzig riecht und ihre ursprüngliche
Konsistenz hat -, kann man ohne Bedenken auch
noch nach einem Jahr benutzen.
 
CHRISTOPH DRÖSSER
 
Die Adressen für „Stimmt’s“-Fragen:
DIE ZEIT, Stimmt’s?, 20079 Hamburg, oder
stimmts@zeit.de. Das „Stimmt’s“-Archiv:
www.zeit.de/stimmts
 
Die Zeit