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Gefährliche Handys

Straßen verkehr

Gefährliche Handys

Das Bonner Bundesverkehrsministeriurn
will von einem generellen Telefo-
nierverbot im Auto nichts wissen und
setzt weiter auf die a1lgemeinen Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung.
Danach ist der Betrieb von technischen
Einrichtungen, die "Sicht und Gehör"
beeinträchtigen, nicht erlaubt.
Neuere Untersuchungen der Bundes-
anstalt für Straßenwesen belegen a1ler-
dings, daß beim Handy-Betrieb "im
Stadtbereich" die "Leistungsmög-
lichkeiten" des Fahrers, besonders dann,
wenn er die Nummer seines Gesprächs-
partners wählt, "deutlich überschrit-
ten" werden. Im Vergleich zur Autobahn
nahm die .Anzahl der korrigie-
renden Lenkbewegungen" danach
beim Gebrauch eines Telefons um "bis
zum Zehnfachen" zu.
In der Schweiz ist nach einem höchst-
richterlichen Urteil wegen der Unfall-
gefahr seit vorletztem Jahr die Benut-
zung eines Telefonhörers oder Handys
während der Fahrt verboten. In
Deutschland verweigern Autoversicherer
nach polizeilich festgestellten Tele-
fonierunfällen ebenfalls den Versiche-
rungsschutz.
In einem Pilotprojekt der Universität
Bremen werden jetzt erstmals Unfall-
protokolIe und der Einfluß von Handy
oder Autotelefon unterdenzwei Millio-
nenMobilfunkem ausgewertet. "Neue
gesetzliche Regelungen", sagt ein Spre-
cher des Verkehrsministers, seien aber
derzeit "nicht vorgesehen".
Der Spiegel, 23/1996