Straßen verkehr
Das Bonner Bundesverkehrsministeriurn |
will von einem generellen Telefo- |
nierverbot im Auto nichts wissen und |
setzt weiter auf die a1lgemeinen Bestimmungen |
der Straßenverkehrsordnung. |
Danach ist der Betrieb von technischen |
Einrichtungen, die "Sicht und Gehör" |
beeinträchtigen, nicht erlaubt. |
Neuere Untersuchungen der Bundes- |
anstalt für Straßenwesen belegen a1ler- |
dings, daß beim Handy-Betrieb "im |
Stadtbereich" die "Leistungsmög- |
lichkeiten" des Fahrers, besonders dann, |
wenn er die Nummer seines Gesprächs- |
partners wählt, "deutlich überschrit- |
ten" werden. Im Vergleich zur Autobahn |
nahm die .Anzahl der korrigie- |
renden Lenkbewegungen" danach |
beim Gebrauch eines Telefons um "bis |
zum Zehnfachen" zu. |
In der Schweiz ist nach einem höchst- |
richterlichen Urteil wegen der Unfall- |
gefahr seit vorletztem Jahr die Benut- |
zung eines Telefonhörers oder Handys |
während der Fahrt verboten. In |
Deutschland verweigern Autoversicherer |
nach polizeilich festgestellten Tele- |
fonierunfällen ebenfalls den Versiche- |
rungsschutz. |
In einem Pilotprojekt der Universität |
Bremen werden jetzt erstmals Unfall- |
protokolIe und der Einfluß von Handy |
oder Autotelefon unterdenzwei Millio- |
nenMobilfunkem ausgewertet. "Neue |
gesetzliche Regelungen", sagt ein Spre- |
cher des Verkehrsministers, seien aber |
derzeit "nicht vorgesehen". |