Einfach ausradiert? |
Eine Kündigung ist für fast jeden Betroffenen erst mal ein Schock. Wie Sie
sich im Ernstfall richtig verhalten. |
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Vor nichts fürchten sich die Deutschen | | Lohnt sich ein Anwalt? |
mehr, als ihren Arbeitsplatz zu verlieren. | | Kündigungsfragen sind meist sehr komplex |
Laut einer Studie der Wiesbadener R+V | | und für den Laien schwer durchschaubar. |
Versicherung haben 65 Prozent der | | Es ist deshalb sinnvoll, so früh |
Befragten „große Angst“ davor, verglichen | | wie möglich einen Anwalt einzuschalten, |
mit „nur“ 44 Prozent im Jahr | | am besten mit der Zusatzqualifikation |
2002. „Heutzutage kann wirklich jeder | | „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Kosten, |
Arbeitnehmer in eine solche Situation | | die dadurch entstehen, muss der Arbeitnehmer |
geraten“, sagt Roland Gross, Fachanwalt | | in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht |
für Arbeitsrecht aus Leipzig. Um dann | | grundsätzlich selber tragen; |
nicht völlig überrumpelt zu sein, sollten | | nur in zweiter Instanz greift die Regel, |
Sie den Ernstfall gedanklich durchspielen. | | dass der Verlierer auch die Kosten der |
Die erste Reaktion | | Gegenseite übernehmen muss. Verdient |
Seit Mai 2000 ist eine Kündigung nur | | jemand zum Beispiel 3000 Euro brutto, |
dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich | | fallen in erster Instanz insgesamt Anwalts- |
erfolgt. Viele Firmen informieren | | und Gerichtskosten von 1846,14 |
Betroffene jedoch vorab in einem Gespräch, | | Euro an, bei 5000 Euro wären es |
das entweder der Chef persönlich | | 2148,60. „Verfahren vor Arbeitsgerichten |
führt oder in größeren Firmen auch | | enden meist in erster Instanz mit |
ein Referent der Personalabteilung. | | einem gütlichen Vergleich“, sagt Regina |
„Vielen Menschen fällt es schwer, auf | | Spieler vom Rechtsschutzversicherer |
diese Nachricht emotional angemessen | | DAS in München. Gütlich heißt allerdings |
zu reagieren“, erläutert Roland Gross. | | nicht, dass man seinen Job behält. |
Sein Tip: authentisch bleiben und in | | In 90 Prozent aller Prozesse vor Arbeitsgerichten |
gewissem Rahmen durchaus Betroffenheit | | einigen sich Arbeitnehmer und |
zeigen. | | Arbeitgeber auf eine Abfindungszahlung. |
„Unter keinen Umständen sollten sie | | Abfindungshöhe |
sofort etwas unterschreiben, etwa einen | | Generell verpflichtet, Abfindungen zu |
Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot“, | | zahlen, sind Firmen zwar nicht. „In |
warnt der Anwalt. Zwar | | vielen Branchen gibt es jedoch Tarifverträge, |
werden seriöse Firmen sie nicht derart | | an die Arbeitgeber gebunden |
unter Druck setzen. „Es ist jedoch ein | | sind“, sagt Reinhard Bispinck vom WSITarifarchif |
verbreiteter Irrglaube, dass solche | | in Düsseldorf. So haben |
Unterschriften unwirksam und vor | | Bankangestellte - gestaffelt nach Alter |
Gericht generell nichtig sind“, sagt | | und Betriebszugehörigkeit - tarifvertraglich |
Sandra Harbich vom Online-Rechtsberater | | Anspruch auf bis zu 14 Monatsgehältern, |
Anwalt.de in Nürnberg. „Vor | | Versicherungskaufleute sogar |
allem leitende Angestellte, die es | | bis zu 16. Gibt es keine spezielle Regelung, |
gewohnt sind, selbstständig Entscheidungen | | ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt |
zu treffen, können nicht im | | pro Jahr im Betrieb üblich. Je nach |
nachhinein argumentieren, die Tragweite | | Position und Firmengröße werden allerdings |
verkannt zu haben.“ | | auch deutlich höhere Abfindungen gezahlt |