Background image

terug

Einfach ausradiert?

Einfach ausradiert?

Eine Kündigung ist für fast jeden Betroffenen erst mal ein Schock. Wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
 
Vor nichts fürchten sich die Deutschen   Lohnt sich ein Anwalt?
mehr, als ihren Arbeitsplatz zu verlieren.Kündigungsfragen sind meist sehr komplex
Laut einer Studie der Wiesbadener R+Vund für den Laien schwer durchschaubar.
Versicherung haben 65 Prozent derEs ist deshalb sinnvoll, so früh
Befragten „große Angst“ davor, verglichenwie möglich einen Anwalt einzuschalten,
mit „nur“ 44 Prozent im Jahram besten mit der Zusatzqualifikation
2002. „Heutzutage kann wirklich jeder„Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Kosten,
Arbeitnehmer in eine solche Situationdie dadurch entstehen, muss der Arbeitnehmer
geraten“, sagt Roland Gross, Fachanwaltin erster Instanz vor dem Arbeitsgericht
für Arbeitsrecht aus Leipzig. Um danngrundsätzlich selber tragen;
nicht völlig überrumpelt zu sein, solltennur in zweiter Instanz greift die Regel,
Sie den Ernstfall gedanklich durchspielen.dass der Verlierer auch die Kosten der
Die erste ReaktionGegenseite übernehmen muss. Verdient
Seit Mai 2000 ist eine Kündigung nurjemand zum Beispiel 3000 Euro brutto,
dann rechtswirksam, wenn sie schriftlichfallen in erster Instanz insgesamt Anwalts-
erfolgt. Viele Firmen informierenund Gerichtskosten von 1846,14
Betroffene jedoch vorab in einem Gespräch,Euro an, bei 5000 Euro wären es
das entweder der Chef persönlich2148,60. „Verfahren vor Arbeitsgerichten
führt oder in größeren Firmen auchenden meist in erster Instanz mit
ein Referent der Personalabteilung.einem gütlichen Vergleich“, sagt Regina
„Vielen Menschen fällt es schwer, aufSpieler vom Rechtsschutzversicherer
diese Nachricht emotional angemessenDAS in München. Gütlich heißt allerdings
zu reagieren“, erläutert Roland Gross.nicht, dass man seinen Job behält.
Sein Tip: authentisch bleiben und inIn 90 Prozent aller Prozesse vor Arbeitsgerichten
gewissem Rahmen durchaus Betroffenheiteinigen sich Arbeitnehmer und
zeigen.Arbeitgeber auf eine Abfindungszahlung.
„Unter keinen Umständen sollten sieAbfindungshöhe
sofort etwas unterschreiben, etwa einenGenerell verpflichtet, Abfindungen zu
Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot“,zahlen, sind Firmen zwar nicht. „In
warnt der Anwalt. Zwarvielen Branchen gibt es jedoch Tarifverträge,
werden seriöse Firmen sie nicht derartan die Arbeitgeber gebunden
unter Druck setzen. „Es ist jedoch einsind“, sagt Reinhard Bispinck vom WSITarifarchif
verbreiteter Irrglaube, dass solchein Düsseldorf. So haben
Unterschriften unwirksam und vorBankangestellte - gestaffelt nach Alter
Gericht generell nichtig sind“, sagtund Betriebszugehörigkeit - tarifvertraglich
Sandra Harbich vom Online-RechtsberaterAnspruch auf bis zu 14 Monatsgehältern,
Anwalt.de in Nürnberg. „VorVersicherungskaufleute sogar
allem leitende Angestellte, die esbis zu 16. Gibt es keine spezielle Regelung,
gewohnt sind, selbstständig Entscheidungenist ein halbes Brutto-Monatsgehalt
zu treffen, können nicht impro Jahr im Betrieb üblich. Je nach
nachhinein argumentieren, die TragweitePosition und Firmengröße werden allerdings
verkannt zu haben.“auch deutlich höhere Abfindungen gezahlt