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Ihr geld

IHR GELD

Eine notwendige Dätver-
pflegung kann man nicht
von der Steuer absetzen.
Selbst dann nicht. wenn
die Diät vorn Arzt ver-
schrieben ist und damit
Arzneimittel eingespart
werden. Das hat
der Bundesfinanzhof
entschieden (Aktenzeichen:
III R 15/91).