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ܜbernachtung im Wohnmobil

Recht:

Übernachtung im
Wohnmobil

 
(AN). Wie ist die Rechtssituation
beim Übernachten in Cam-
pingwagen und Wohnmobilen
auf öffentlichen Straßen? Hierzu
ein Auszug aus der Antwort des
Parlamentarischen Staatssekre-
tärs Dr. Schulte auf eine ent-
sprechende Anfrage:
    »Ein einmaliges Übernachten
in Wohnmobilen auf einem öf-
fentlichen Parkraum oder an
anderer Stelle, wo das Parken
erlaubt ist, zum Zwecke der
Fahrtunterbrechung ist zulässig.
Es ist aber nicht erlaubt, auf öf-
fentlichen Straßen oder Plätzen
ein Leben wie auf einem Cam-
pingplatz zu führen...
    Darüber hinaus können die
örtlich zuständigen Straßenver-
kehrsbehörden, wenn es zu
Schwierigkeiten bei der Bele-
gung von öffentlichen Park-
plätzen kommt, zeitliche Ein-
schränkungen auf bestimmte
Fahrzeugarten ... anordnen.«