Recht: |
Übernachtung im Wohnmobil |
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(AN). Wie ist die Rechtssituation |
beim Übernachten in Cam- |
pingwagen und Wohnmobilen |
auf öffentlichen Straßen? Hierzu |
ein Auszug aus der Antwort des |
Parlamentarischen Staatssekre- |
tärs Dr. Schulte auf eine ent- |
sprechende Anfrage: |
»Ein einmaliges Übernachten |
in Wohnmobilen auf einem öf- |
fentlichen Parkraum oder an |
anderer Stelle, wo das Parken |
erlaubt ist, zum Zwecke der |
Fahrtunterbrechung ist zulässig. |
Es ist aber nicht erlaubt, auf öf- |
fentlichen Straßen oder Plätzen |
ein Leben wie auf einem Cam- |
pingplatz zu führen... |
Darüber hinaus können die |
örtlich zuständigen Straßenver- |
kehrsbehörden, wenn es zu |
Schwierigkeiten bei der Bele- |
gung von öffentlichen Park- |
plätzen kommt, zeitliche Ein- |
schränkungen auf bestimmte |
Fahrzeugarten ... anordnen.« |