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Vraag 10

HAUSTIERE


„Abschaffung“. verlan-
gen. Normale Begleit-
erscheinungen.(wie ge-
legentliches Bellen)sind
dagegen - von allen -
zu „erdulden".

Brav müssen
sie sein

Wer Haustiere in der Mietwohnung halten möchte, sollte die Rechtslage kennen: Danach ist für Hunde und Katzen die Geneh- migung des Vermieters nötig, für Kleintiere - wie Zierfische, Vögel, Goldhamster - jedoch nicht; ebenso wenig für den Besuch von Be- kannten „in vierbeiniger Begleitung".
Belästigt oder gefähr- det ein Haustier einen Hausbewohner, kann der Vermieter seine

Als een verhuurder eenmaal toestemming aan een huurder heeft gegeven voor het houden van hond of kat, …