HAUSTIERE |
„Abschaffung“. verlan- gen. Normale Begleit- erscheinungen.(wie ge- legentliches Bellen)sind dagegen - von allen - zu „erdulden". |
Brav müssen
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Wer Haustiere in der
Mietwohnung halten
möchte, sollte die
Rechtslage kennen:
Danach ist für Hunde
und Katzen die Geneh-
migung des Vermieters
nötig, für Kleintiere -
wie Zierfische, Vögel,
Goldhamster - jedoch
nicht; ebenso wenig für
den Besuch von Be-
kannten „in vierbeiniger
Begleitung". Belästigt oder gefähr- det ein Haustier einen Hausbewohner, kann der Vermieter seine |
Als een verhuurder eenmaal toestemming aan een huurder heeft gegeven voor het houden van hond of kat, …