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Vraag 5

Dr.Begine Busch antwortet

Ich darf nicht bis Mitternacht fort. In der Schu-
le werde ich ausgelacht, weil ich nach meiner Konfirmation nicht
bis nachts um zwölf fortgehen darf. Meine Eltern sind immer so
besorgt. Dauernd halten sie mir das Jugendschutzgesetz unter die
Nase. Die anderen bei uns im Dorf dürfen aber so lange raus.
Meine Eltern erlauben das als einzige nicht. (Daniel, 14)
 
Deine Eltern sind im Recht,   handhabt wird. Ich neige dazu,
auch wenn ich weiß, dasseher kleinere Schritte als einen
es nach der Konfirmation oftgroßen zu machen. Frag Deine
üblich ist, ohne Rücksicht aufEltern, ob sie Dir mit jedem
das Jugendschutzgesetz langenLebensjahr etwa eine halbe
Ausgang zu gestatten. Es istStunde mehr Ausgang erlauben.
schon richtig, dass Du mit zu-Bis Mitternacht auszublei-
nehmendem Alter abendsben kann ja nur die Ausnahme
auch länger ausgehen darfstsein. Vielleicht schließt ihr in
Die Frage ist nur, ob der Aus-einem solchen Fall einen Kom-
gang von heute auf morgenpromiß, dass jemand, der nach
gleich um mehrere Stunden22 Uhr noch Lokale besuchen
verlängert werden soll, auchdarf, von Deinen Eltern beauf-
wenn es in Eurem Dorf so ge-tragt wird, Dich zu begleiten.

Welk advies geeft Dr. Regine Busch aan Daniël?