Dr.Begine Busch antwortet | ||
Ich darf nicht bis Mitternacht fort. In der Schu- le werde ich ausgelacht, weil ich nach meiner Konfirmation nicht bis nachts um zwölf fortgehen darf. Meine Eltern sind immer so besorgt. Dauernd halten sie mir das Jugendschutzgesetz unter die Nase. Die anderen bei uns im Dorf dürfen aber so lange raus. Meine Eltern erlauben das als einzige nicht. (Daniel, 14) | ||
Deine Eltern sind im Recht, | handhabt wird. Ich neige dazu, | |
auch wenn ich weiß, dass | eher kleinere Schritte als einen | |
es nach der Konfirmation oft | großen zu machen. Frag Deine | |
üblich ist, ohne Rücksicht auf | Eltern, ob sie Dir mit jedem | |
das Jugendschutzgesetz langen | Lebensjahr etwa eine halbe | |
Ausgang zu gestatten. Es ist | Stunde mehr Ausgang erlauben. | |
schon richtig, dass Du mit zu- | Bis Mitternacht auszublei- | |
nehmendem Alter abends | ben kann ja nur die Ausnahme | |
auch länger ausgehen darfst | sein. Vielleicht schließt ihr in | |
Die Frage ist nur, ob der Aus- | einem solchen Fall einen Kom- | |
gang von heute auf morgen | promiß, dass jemand, der nach | |
gleich um mehrere Stunden | 22 Uhr noch Lokale besuchen | |
verlängert werden soll, auch | darf, von Deinen Eltern beauf- | |
wenn es in Eurem Dorf so ge- | tragt wird, Dich zu begleiten. |
Welk advies geeft Dr. Regine Busch aan Daniël?