FerienjokerAlle Kinder haben neben den offiziellen Ferientagen im KantonBern noch sechs extra Halbtage zur freien Verfügung. Beim Ein- setzen dieser Joker sind folgende Punkte zu beachten. Der Sonderurlaub wird nicht bewilligt:
müssen nachgeholt werden. Das Kind hat kein Recht auf Nachhilfe für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Der Sonderurlaub ist nicht gedacht für:
freigestellt. Auch bei außerschulischen kulturellen oder sportlichen Aktivitäten kann den Kindern zusätzlich Urlaub gewährt werden. Dieser Urlaub geht dann nicht zu Lasten des Joker-Guthabens. |