Aligemeines über Schipässe:Rückvergütung: Bei schweren Skiunfällen oder längerer Krankheiterfolgt eine Teilrückvergütung nur dann, wenn der Skipass unver- züglich mit einem Attest eines ortsansässigen Arztes an einer der Verkaufsstationen hinterlegt wird. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zu dessen Hinterlegung, Erfolgt die Hinterlegung bis 10.00 Uhr vormittags, wird dieser Tag nicht angelastet .Begleitpersonen erhalten keine Rückvergütung, Als Bearbeitungsgebühr bei einer Rückvergütung werden öS 100.- (ca. 15.- DM) berechnet, Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorzeitige Ab- reise, witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten usw., geben keinen Anspruch auf Rückvergütung. |