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Koffer geklaut-wer zahlt?

Koffer geklaut - wer zahlt?

Auch eine Reisegepäckver-
sicherung ist keïne Gewähr
dafür, daß man im Falle eines
Diebstahls zu seinem Geld
kommt. Häufig zieht sich die
Versicherung mit der Be-
gründung aus der Affäre,
man habe sein Gepäck "grob
fahrlässig" aus den Augen
gelassen. Aber zwei neue
Gerichtsurteile verbessern
nun die Position des Bestoh-
lenen bei Streitfällen.
   Fall 1: Eine Frau hatte an
der Hotelrezeption ihre
Tasche neben sich gestellt -
ein Dieb griff zu.
Fall 2: In Italien wurde ein
Wagen ausgeräumt, während
der Besitzer zehn Meter entfemt
beim Reifenwechsel half. In
beiden Fallen weigerte sich
die Versicherung zu zahlen.
Aber das Landgericht Berlin
gab den Geschädigten recht:
Man müsse sich im Ausland
nicht grundsätzlich so verhalten,
als stünde ein Dieb neben
einem (AZ: 7T241/88 und
70299/88).