Koffer geklaut - wer zahlt? | |
Auch eine Reisegepäckver- sicherung ist keïne Gewähr dafür, daß man im Falle eines Diebstahls zu seinem Geld kommt. Häufig zieht sich die Versicherung mit der Be- gründung aus der Affäre, man habe sein Gepäck "grob fahrlässig" aus den Augen gelassen. Aber zwei neue Gerichtsurteile verbessern nun die Position des Bestoh- lenen bei Streitfällen. Fall 1: Eine Frau hatte an der Hotelrezeption ihre |
Tasche neben sich gestellt - ein Dieb griff zu. Fall 2: In Italien wurde ein Wagen ausgeräumt, während der Besitzer zehn Meter entfemt beim Reifenwechsel half. In beiden Fallen weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Aber das Landgericht Berlin gab den Geschädigten recht: Man müsse sich im Ausland nicht grundsätzlich so verhalten, als stünde ein Dieb neben einem (AZ: 7T241/88 und 70299/88). |