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Der Rechts-Tip

Der Rechts-tip:

Der Vermieter kann
nicht nur dann fristlos
kündigen, wenn der
Mieter Schulden bei
ihm hat. Auch eine stän-
dig verspätete Miet-
zahlung. Ein dauernd
säumiger Mieter, der
nach Zugang der Kündi-
gung überpünktlich
zahlte, mußte dennoch
ausziehen. Beim Bun-
desgerichtshof half ihm
»späte Reue« nichts:
der Kündigung wurde
stattgegeben (BGH VIII
ZR 265/86).