Der Rechts-tip: Der Vermieter kann nicht nur dann fristlos kündigen, wenn der Mieter Schulden bei ihm hat. Auch eine stän- dig verspätete Miet- zahlung. Ein dauernd säumiger Mieter, der nach Zugang der Kündi- gung überpünktlich zahlte, mußte dennoch ausziehen. Beim Bun- desgerichtshof half ihm »späte Reue« nichts: der Kündigung wurde stattgegeben (BGH VIII ZR 265/86). |