Die Gründe für den Um-
tausch von Kleidung,
Geschenkartikeln, CDs, Bü-
chern oder ähnlichem sind
vielfältig, Damit Verbrau-
cher problemlos wieder los-
werden, was ihnen nicht ge-
und dafür bekommen,
was ihnen zusagt, sollten sie
einiges wissen. Enthält ein
Kassenzettel den Hinweis
„Umtausch nur mit Kassen-
|
bon“, heißt dies: Die Ware
wurde unter dem Vorbehalt
des Umtausches gekauft. Der
Kunde hat einen Rechtsan-
spruch auf Rücknahme unter
Vorlage des Kassenbons. Von
Vorteil ist , die für den Trans-
port der Ware nötige Ver-
packung aufzubewahren. Häu-
fig wird auf die Originalver-
packung Wert gelegt, wenn
umgetauscht werden soll.
|
Wird die Umtauschpraxis ei-
nes Händlers weder durch
Aufdrucke auf Kassenzetteln
noch durch einen Aushang
deutlich, sollten Kunden sich
dieses Recht auf der Quit-
tung schriftlich geben las-
fällt sen. Besteht kein Anspruch
darauf, kann ein Appell an
die Kulanz des Händlers
erfolgreich sein . Mehr dazu
steht im FINANZtest 1/95.
|