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Umtausch gewünscht? So wird es richtig gemacht

Umtausch gewünscht? So wird es richtig gemacht

Die Gründe für den Um- tausch von Kleidung, Geschenkartikeln, CDs, Bü- chern oder ähnlichem sind vielfältig, Damit Verbrau- cher problemlos wieder los- werden, was ihnen nicht ge- und dafür bekommen, was ihnen zusagt, sollten sie einiges wissen. Enthält ein Kassenzettel den Hinweis „Umtausch nur mit Kassen- bon“, heißt dies: Die Ware wurde unter dem Vorbehalt des Umtausches gekauft. Der Kunde hat einen Rechtsan- spruch auf Rücknahme unter Vorlage des Kassenbons. Von Vorteil ist , die für den Trans- port der Ware nötige Ver- packung aufzubewahren. Häu- fig wird auf die Originalver- packung Wert gelegt, wenn umgetauscht werden soll. Wird die Umtauschpraxis ei- nes Händlers weder durch Aufdrucke auf Kassenzetteln noch durch einen Aushang deutlich, sollten Kunden sich dieses Recht auf der Quit- tung schriftlich geben las- fällt sen. Besteht kein Anspruch darauf, kann ein Appell an die Kulanz des Händlers erfolgreich sein . Mehr dazu steht im FINANZtest 1/95.