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Streit um den langen Sarnstag

Streit um den langen Samstag

11     Wenn es nach der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) geht, soll der
2 sogenannte lange Samstag in den Sommermonaten ausfallen. Sie fordert, daß im Juni,
3 Juli und August die Geschäfte auch am ersten Sonnabend im Monat nur bis mittags
4 geöffnet haben dürfen. Und das hat den alten Streit um den Ladenschluß in Deutschland
5 erneut angefacht. Es geht zwar genaugenommen nur um drei halbe Verkaufstage im Jahr,
6 aber die Wogen gehen hoch.
27     Die DAG-Sprecherin Andrea Kaula in Hamburg begründet die
8 Gewerkschaftsforderung: »Bei schönem Wetter sind die Straßen sowieso wie leergefegt.
9 Warum sollen die Verkäuferinnen dann bis 18 Uhr rumhängen?«
310     Der Einzelhandelsverband kontert: »Vor Ferienbeginn und bei schlechtem Wetter
11 sind die Geschäfte voll.« Heinrich Grüter vom Hamburger Verband befürchtet enorme
12 Umsatzeinbußen. Und skeptische Verkäuferinnen fragen sich, ob sie die freien
13 Samstagnachmittage vielleicht an anderen Wochentagen wieder einarbeiten müssen.
414     Die Käufer sind offiziell noch nicht befragt worden. QUICK-Reporter haben es
15 getan. In den überfüllten Fußgängerzonen von München und Düsseldorf. An einem
16 langen Samstag. Und da wurde aus der Diskussion um den Samstagnachmittag sofort die
17 Klage über das Ladenschlußgesetz überhaupt.
518     Vor allem berufstätige Frauen klagen über das starre Ladenschlußgesetz. Die
19 Sozialarbeiterin Ingrid Breitmann, 35, würde auf den Einkaufsstreß, wie sie es nennt, in
20 überfüllten Läden am Samstagnachmittag gern verzichten, wenn dafür an einem
21 Wochentag länger geöffnet wäre.
622     Der Einzelhandel versucht immer wieder dem Bedürfnis der Kunden nach
23 flexibleren Ladenschlußzeiten gerecht zu werden. In Stuttgart haben seit sechs Jahren 30
24 Geschäfte in der Klett-Passage nahe dem Bahnhof bis 22 Uhr geöffnet. Käufer und
25 Geschäftsleute sind zufrieden. Das wird jedoch die längste Zeit so gewesen sein, denn
26 das Bundesverwaltungsgericht hat die Sondergenehmigung für rechtswidrig erklärt, die
27 den Geschäftsinhabern von der Stadt Stuttgart erteilt worden war: Verstoß gegen das
28 Ladenschlußgesetz.
 
     Quick, 13.5.1982