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Freiwillige Überstunden

Freiwillige Überstunden

 
   Wer heimlich freiwilli-
ge Überstunden macht,
tut auch der Geschäfts-
leitung keinen Gefal-
len. Denn die kann
schließlich nicht ver-
nünftig planen, wenn
sie von erhöhtem Ar-
beitsanfall nichts weiß.
Außerdem müssen
Überstunden durch
den Betriebsrat geneh-
migt sein, auch wenn
sie freiwillig geleistet
werden. Das hat das
Bundesarbeitsgericht
Das gibt's immer öfter: Heimlichzum Schutz der Arbeit-
arbeiten Kollegen bis tief in dienehmer und der Ar-
Nacht, oft aus Angst um den Ar-beitsplätze entschieden
beitsplatz. Aber richtig ist das nicht.(AZ 1 ARB 27/81).