Links blinken im Kreisverkehr ist zulässig |
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Burkhard L., Fahrer der Berliner Verkehrsbe- |
triebe, steuerte seinen Bus in einen mehrspuri- |
gen Verteilerkreis. Um den Fahrern, die ihm |
folgten, zu zeigen, daß er nun im Kreis bleiben |
wolle, setzte er den linken Blinker, blieb aber |
auf der äußeren Fahrspur. Damit irritierte er ei- |
nen Pkw-Fahrer, der ihn auf der inneren, linken |
Fahrspur überholen wollte. Er meinte, der Bus |
werde nun ebenfalls auf die innere Spur zieben, |
bremste deshalb ab und geriet ins Schleudern. |
Vor dem Berliner Kammergericht kam es zum |
Prozeß, bei dem der geschädigte Pkw-Lenker |
mit seiner Klage gegen den Busfahrer nicht |
durchkam. Die Richter sahen das Setzen des |
linken Blinkers in ihrem Urteil als zulässige In- |
formation für die Hinterleute an. Es könne |
nicht schaden, wenn Kraftfahrer allgemein im |
Kreisverkehr längeres Verbleiben durch Links- |
blinken anzeiglen. So würden sie allen Nach- |
folgern das rechtzeitige Einordnen erleichtern |
und damit das Unfallrisiko vermindern (Kam- |
mergericht Berlin. 3 Ws B 33/83). |