Wer die Verkehrsregeln missachtet, wird immer mehr zur Kasse gebeten.
Harte Strafen auch für Radler:
Wichtige Neuerungen für Radfahrer: | Wichtige Neuerungen für Autofahrer: | |||
gegen die Einbahnstraße fahren: | mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen | |||
- mit Sachbeschädigung: | 30 Euro | fahren: | ||
- mit Gefährdung: | 25 Euro | 100 Euro und 3 Punkte | ||
- mit Behinderung: | 20 Euro | |||
Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb | ||||
zu mehreren nebeneinander fahren: | des erlaubten Zulassungszeitraums auf | |||
- mit Sachbeschädigung: | 25 Euro | der Straße abgestellt: | ||
- mit Gefährdung: | 20 Euro | 80 Euro und 3 Punkte | ||
- mit Behinderung: | 15 Euro | |||
(pro Radfahrer) | mangelhafte Ladungssicherung: | 71 Euro | ||
Verstöße gegen die Ausrüstungsvorschrift | abbiegen oder wenden bei | |||
(Klingel, Beleuchtung usw.): | 10 Euro | durchgezogener Linie: | 60 Euro | |
vorhandenen Radweg nicht oder in falsche | Kindersitz auf dem Beifahrersitz | |||
Richtung benutzen: | 15 Euro | mit Airbag montieren: | 10 Euro | |
unerlaubtes Fahren in der Fußgängerzo- | mit Pkw gegen die Einbahnstraße | |||
ne oder auf gesperrten Straßen: | 10 Euro | fahren: | 40 Euro | |
in der Fußgängerzone fahren: | 30 Euro | |||
Busspur benutzen: | 30 Euro | |||
fehlender Warnhinweis | ||||