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Raser

Raser

Ein sturer Raser (35) aus Bielefeld hatte
eine Geldbuße in Höhe von 166 Euro
nicht bezahlt. Polizisten wollten das Geld
bei ihm eintreiben, doch er öffnete die Tür
nicht. Als die Beamten den Schlüsseldienst
bestellten, schob er das Geld unter
der Tür durch. Die Anfahrtsgebühr des
herbeigeholten Dienstes muss er nun
zusätzlich zahlen. Das entschied das
Verwaltungsgericht Minden.