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Für Köbesse gilt generell: Im Dienst dürfen sie nicht mit den Gästen des Brau- hauses anstoßen. |
Acht Jahre lang schleppte der 50-Jährige die Kränze durch das Brauhaus in der | ||
Altstadt. „Köbes war mein Traumjob“, sagte der Mann aus Norddeutschland am | ||
15 | Freitag vor dem Kölner Arbeitsgericht. | |
Seit Anfang der 90er Jahre gilt in Kölner Brauhäusern das Alkoholverbot im | ||
Dienst. Aber Köbes K. hielt sich nicht daran. Immer wieder trank er ein Kölsch | ||
mit den Gästen, mal auch ganz allein. Von „bis zu 100 Kölsch am Tag“ sprach | ||
die Personalchefin in der Gerichtsverhandlung. | ||
20 | Zweimal soll er volltrunken gearbeitet haben, es folgten Abmahnungen. K. gab | |
zu, dass er „hier und da ein Kölsch mitgetrunken hat“. | ||
Für den Richter war die Kündigung rechtens. K. einigte sich mit seinem Ex- | ||
Arbeitgeber auf einen Vergleich. | ||
Er bekommt 4500 Euro Abfindung, drei Monatsgehälter obendrauf, verzichtet | ||
25 | aber auf weitere Forderungen. | |
Brauhaus-Chef Müller sagte danach dem EXPRESS: „Das Mittrink-Verbot ist | ||
eine Entscheidung der Arbeitgeber. Viele junge Männer haben offenbar nicht | ||
mehr so eine gute Leber wie die Köbesse früher und verrechnen sich dadurch | ||
nach ein paar Stunden, wenn sie mittrinken.“ | ||
30 | René Sion, Enkel des verstorbenen Kölsch-Paten Hans Sion, sagte: „Wenn der | |
Betreiber eines Brauhauses ein totales Alkoholverbot wünscht, muss sich der | ||
Köbes daran halten.“ Seiner Meinung nach ist es jedoch stets Teil der rhei- | ||
nischen Lebensart gewesen, dass der Köbes auch mal ein Kölsch trinkt. Die | ||
kölsche Lösung gilt deshalb für einige Brauhäuser: Wer mal ein Kölsch mittrinkt, | ||
35 | bei dem werden die Augen zugedrückt. Wenn’s mehr wird, droht Stress. |