Manches von dem, was wir für Recht
halten, beruht auf Aberglauben und
Fehlinformationen. Wenn Sie ein Restaurant
verlassen, ohne bezahlt zu haben,
dann begehen Sie nach Meinung vieler Zechprellerei.
Aber den Straftatbestand gibt es gar
nicht... • Reduzierte Ware wird nicht umgetauscht: Jede fehlerhafte Ware können Sie umtauschen - auch wenn bereits ein Preisnachlass gewährt wurde. Der oft an reduzierten Artikeln angebrachte Hinweis bezieht sich nur auf fehlerfreie Produkte. • Eltern haften für ihre Kinder: Auch wenn dieser Hinweis an jedem Baustellenzaun steht: Es stimmt nicht. Eltern haften grundsätzlich nur für die Schäden, die sie selbst verursacht haben. Kinder müssen ab dem siebten Lebensjahr persönlich für entstandene Schäden eintreten. |
• Münzen annehmen ist Pflicht: Nein. Mehr als fünfzig Münzen - egal welchen Wertes - muss man nicht akzeptieren. • Partylärm: Kein Gesetz gibt vor, wie viele Feste Sie im Jahr veranstalten dürfen. Sie können allerdings wegen unzumutbarer Lärmbelästigung belangt werden, wenn es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu laut zugeht. Ansonsten gilt: Feiern Sie, so viel Sie wollen. • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Doch - nämlich in einem Fall wie dem nachfolgenden: Schießt ein Junge einen Ball durch ein Fenster, das er fälschlicherweise für geöffnet hielt, dann muss er zwar für die kaputte Scheibe aufkommen, kann aber strafrechtlich nicht belangt werden, weil ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist. |